Mitglied werden

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. tritt als gemeinsame Stimme aller eHealth-Anbieter & Förderer Deutschland an. Der Verband vertritt seine Mitglieder gegenüber den anderen Partnern des Gesundheitssystems, der Politik und der Öffentlichkeit.

Mitgliedschaften

Ordentliche Mitgliedschaft

Die Ordentliche Mitgliedschaft kann von Unternehmen erworben werden,

  • die eigene Umsätze durch E-Health Leistungen zur Nutzung durch Patienten, Versicherte oder medizinisches Fachpersonal erwirtschaften.
  • die zwar nicht selbst genuine E-Health-Umsätze erzielen, aber deren Produkte oder Dienstleistungen wesentlich digitalen oder telemedizinischen Gesundheits-, Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsdiensten zur Nutzung durch Patienten, Versicherte oder medizinisches Fachpersonal entsprechen bzw. wesentlicher Bestandteil dieser sind.
  • Die ordentliche Mitgliedschaft kann des Weiteren von Unternehmensverbänden erworben werden, die auf dem Gebiet E-Health und der Digitalisierung der Medizin/Pflege bundesweit mit Angeboten aktiv sind, die zur unmittelbaren Nutzung durch Patienten bestimmt sind und Anbieterinteressen vertreten.

Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft kann durch den Vorstand auf Antrag gewährt werden für:

  • Unternehmen und Organisationen, die die satzungsgemäßen Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllen,
  • Regionalverbänden, die nicht bundesweit tätig sind,
  • einzelnen natürlichen Personen, die Kaufleute oder Freiberufler sind (selbständige Unternehmer) und nicht gleichzeitig eine Position in einem Unternehmen bekleiden, dem die Mitgliedschaft nach § 3 Ziff. l offen stünde.
Beitragsordnung

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Aktuelle News

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FAQ

Wann ich kann meine Mitgliedschaft kündigen?

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Wann werden die Beiträge eingezogen?

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Gibt es eine Probemitgliedschaft?

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Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Ein Austritt aus dem Verband ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich. In besonderen Fällen, wie einem Umsatzrückgang von über 20 % im laufenden Geschäftsjahr, kann der Vorstand auf Antrag die Frist verkürzen. Der Austritt muss schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle erklärt werden. Bis zum Ausscheiden bleibt das Mitglied an die Satzung, die Beitragsordnung und weitere Verpflichtungen gebunden.

Wer kann Mitglied im Verband werden?

Ordentliche Mitglieder können Unternehmen und Unternehmensverbände werden, die E-Health-Leistungen oder relevante Produkte/Dienstleistungen für Patienten, Versicherte oder medizinisches Fachpersonal anbieten. Fördermitglieder können Unternehmen, Organisationen, Regionalverbände und Einzelpersonen werden, die die Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Zudem sind persönliche Mitgliedschaften und Ehrenmitgliedschaften für verdiente Persönlichkeiten möglich.

Wie kann ich den Verband kontaktieren?

Mail: kontakt@digitalversorgt.de oder Telefon: +49 30 62 93 84 94

Gibt es eine Probemitgliedschaft?

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Wie finanziert sich der Verband?

Der Verband finanziert sich überwiegend durch die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder. Ergänzend erhält er teilweise Förderungen und Unterstützung durch Sponsoring.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Siehe den Abschnitt "Beitragsordnung" weiter unten.

Gestallte mit uns die Zukunft der digitale Gesundheitsversorgung.

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