Mitglied werden

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. tritt als gemeinsame Stimme aller eHealth-Anbieter & Förderer Deutschland an. Der Verband vertritt seine Mitglieder gegenüber den anderen Partnern des Gesundheitssystems, der Politik und der Öffentlichkeit.

Kontaktiere uns unverbindlich per E-Mail oder über unser Online-Formular. Wir beantworten gerne deine Fragen und informieren dich über die Vorteile einer Mitgliedschaft.

Nach der ersten Kontaktaufnahme erhältst du unser digitales Mitgliedsformular. Fülle es bequem online aus und sende es ab.

Nach erfolgreicher Prüfung deiner Anfrage erhältst du eine Bestätigung. Ab diesem Moment bist du Teil unseres Netzwerks und kannst von den Vorteilen der Mitgliedschaft profitieren!

Vorteile der SVDGV-Mitgliedschaft

🏛️ Politik & Einflussnahme

  • Strategische gesundheitspolitische Positionierung für die Interessen der Unternehmen im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung im Bundestag, Behörden und weiteren Verbänden
  • Frühzeitiger Zugang und regelmäßige Updates zu Gesetzesänderungen und Regulierungen mit der Möglichkeit aktiv zu kommentieren und Gesundheitspolitik unmittelbar mit zu gestalten
  • Tagesaktuelle Informationen zu politischen Fachthemen

🤝 Netzwerk & Austausch

  • Vernetzung zu über 160 Mitgliedsunternehmen über Slack
  • Exklusive Netzwerktreffen und Roundtables: Einladungen zu spezifischen Networking-Events 
  • Vielfältiges Angebot von hochkarätigen Webinaren  

🧠 Wissenstransfer & Meinungsführerschaft

  • Praxiswissen aus erster Hand: Zugang zu spezialisierten Arbeitskreisen des Verbandes mit neuestem Wissen und Expertise aus den Bereichen (z. B. Datenschutz, Telemedizin, Market Access, Evidenz, Interoperabilität, Medizinprodukterecht oder Digitale Pflege)
  • Gemeinsame Schulungen mit der Möglichkeit zur CME-Zertifizierung auf unserer Plattform
  • Gemeinsame LinkedIn Events (> 15K Follower, > 1000 Views), SVDGV Podcast Teilnahmen (> 5000 Streams) sowie gemeinsame Vor-Ort Events
  • Branchenbuch: umfangreiche Page im internen Mitgliederbereich sowie Darstellung des Unternehmens auf der SVDGV-Website
  • Teilnahme an einem Bug Bounty Programm des Verbandes
Beitragsordnung

Mitgliedschaften

Ordentliche Mitgliedschaft

Die Ordentliche Mitgliedschaft kann von Unternehmen erworben werden,

  • die eigene Umsätze durch E-Health Leistungen zur Nutzung durch Patienten,Versicherte oder medizinisches Fachpersonal erwirtschaften,
  • die zwar nicht selbst genuine E-Health-Umsätze erzielen, aber derenProdukte oder Dienstleistungen wesentlich digitalen oder telemedizinischenGesundheits-, Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsdiensten zur Nutzungdurch Patienten, Versicherte oder medizinisches Fachpersonal entsprechenbzw. wesentlicher Bestandteil dieser sind.
  • Die ordentliche Mitgliedschaft kann des Weiteren vonUnternehmensverbänden erworben werden, die auf dem Gebiet E-Healthund der Digitalisierung der Medizin/Pflege bundesweit mit Angeboten aktivsind, die zur unmittelbaren Nutzung durch Patienten bestimmt sind undAnbieterinteressen vertreten.

Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft kann durch den Vorstand auf Antrag gewährt werden für:

  • Unternehmen und Organisationen, die die satzungsgemäßen Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllen,
  • Regionalverbänden, die nicht bundesweit tätig sind,
  • einzelnen natürlichen Personen, die Kaufleute oder Freiberufler sind (selbständige Unternehmer) und nicht gleichzeitig eine Position in einem Unternehmen bekleiden, dem die Mitgliedschaft nach § 3 Ziff. l der Satzung offen stünde.

Haben Sie Fragen?

Aktuelle News

Aktuelle News

FAQ

Wann ich kann meine Mitgliedschaft kündigen?

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Wann werden die Beiträge eingezogen?

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Gibt es eine Probemitgliedschaft?

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Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Ein Austritt aus dem Verband ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich. In besonderen Fällen, wie einem Umsatzrückgang von über 20 % im laufenden Geschäftsjahr, kann der Vorstand auf Antrag die Frist verkürzen. Der Austritt muss schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle erklärt werden. Bis zum Ausscheiden bleibt das Mitglied an die Satzung, die Beitragsordnung und weitere Verpflichtungen gebunden.

Wer kann Mitglied im Verband werden?

Ordentliche Mitglieder können Unternehmen und Unternehmensverbände werden, die E-Health-Leistungen oder relevante Produkte/Dienstleistungen für Patienten, Versicherte oder medizinisches Fachpersonal anbieten. Fördermitglieder können Unternehmen, Organisationen, Regionalverbände und Einzelpersonen werden, die die Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Zudem sind persönliche Mitgliedschaften und Ehrenmitgliedschaften für verdiente Persönlichkeiten möglich.

Wie kann ich den Verband kontaktieren?

Mail: kontakt@digitalversorgt.de oder Telefon: +49 30 62 93 84 94

Gibt es eine Probemitgliedschaft?

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Wie finanziert sich der Verband?

Der Verband finanziert sich überwiegend durch die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder. Ergänzend erhält er teilweise Förderungen und Unterstützung durch Sponsoring.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Siehe den Abschnitt "Beitragsordnung" weiter unten.

Gestallte mit uns die Zukunft der digitale Gesundheitsversorgung.

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