ePa

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht eine zentrale, digitale Sammlung aller relevanten Gesundheitsdaten einer Person, die für die Patient:innen selbst sowie die behandelnden Ärzt:innen und weitere Gesundheitsberufe zugänglich ist.

Was ist die ePA?

Bei der ePA handelt es sich um digitale Ordner, in denen die persönlichen Gesundheitsdaten einer:eines gesetzlich Versicherten zentral abgelegt werden. Zu diesen Gesundheitsdaten gehören beispielsweise Arztbriefe, Befunde, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus oder Medikamentenlisten. Seit 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, sofern sie nicht bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Die Teilnahme an der ePA ist freiwillig.

Wie funktioniert die ePA?

Die ePA baut auf der Telematikinfrastruktur (TI) auf, die als digitales Netzwerk die Akteure des deutschen Gesundheitswesens miteinander verknüpft. Die Versicherten können auf die Daten in ihrer ePA über die jeweilige ePA-App ihrer Krankenkasse zugreifen. Nach der Registrierung durch die Versicherten kann die ePA mit Daten befüllt werden. Dazu sind Ärzt:innen und weitere Gesundheitsberufe gesetzlich verpflichtet. Außerdem können die Patient:innen selbst Daten in der ePA ablegen. Anschließend entscheiden die Versicherten, wer auf welche Daten der ePA zugreifen darf. 

Was sind die Vorteile der ePA?

Übergeordnetes Ziel der ePA ist es, die Abläufe in der Gesundheitsversorgung zu vereinfachen und zu verbessern. Mit der ePA werden bislang dezentral und zum Teil analog verwaltete Gesundheitsdaten digital zusammengeführt. Damit erhalten alle an der Versorgung Beteiligten einen vollständigen und zeitnahen Überblick über frühere und aktuelle Behandlungen ihrer Patient:innen. So können beispielsweise Mehrfachuntersuchungen oder Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden. 

Können auch DiGA-Daten in der ePA gespeichert werden?

Die Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen für die Interoperabilität ihrer Produkte sorgen. Das heißt, alle DiGA müssen einen Datenexport in ein interoperables Format ermöglichen, damit diese Informationen direkt in die ePA übertragen werden können.

Aktuelle Informationen zum Stand der ePA-Einführung bietet das Bundesministeriums für Gesundheit.

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